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18.08.2011
Bislang können die Aufwendungen für ein Erststudium bzw. eine Erstausbildung unmittelbar nach dem Abitur nur in beschränktem Umfang als Sonderausgaben bis zu 4.000 € im Jahr abgezogen werden. Dies wird aus einer gesetzlichen Regelung abgeleitet,...weiter
22.11.2012
Kosten eines Studiums können als Fortbildungskosten abziehbar sein, wenn dem Studium bereits eine Berufsausbildung oder ein Erststudium vorausgegangen ist. Stehen die Kosten im Zusammenhang mit dem erlernten und ausgeübten Beruf, sind sie...weiter
23.05.2013
Ein vorübergehender Leerstand der Immobilie steht dem Abzug der Kosten nicht entgegen. Sie werden als vorweggenommene Werbungskosten für die Vermietung eingestuft. Sofern allerdings die Immobilie lange Jahre leer steht und vom Bauzustand/Zuschnitt...weiter
13.01.2012
Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Eigentümer sich endgültig entschlossen hat, daraus durch Vermieten Einkünfte zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder...weiter
10.09.2010
Ein Ehemann leistete im Jahr 2003 eine Einmalzahlung an seine geschiedene Ehefrau im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches, um nach seiner Zurruhesetzung weiterhin in den Genuss ungekürzter (beamtenrechtlicher) Versorgungsbezüge zu...weiter
27.10.2011
Bislang können die Aufwendungen für ein Erststudium bzw. eine Erstausbildung unmittelbar nach dem Abitur nur als Sonderausgaben bis zu 4.000 € im Jahr abgezogen werden. Der Bundesfinanzhof hat hierzu entschieden, dass ein Abzugsverbot keine Grundlage...weiter
27.09.2010
Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums können seit 2004 nicht mehr als Werbungskosten abgesetzt werden. Nach der früheren Rechtslage war dies möglich, wenn ein konkreter Zusammenhang mit einem angestrebten Beruf bestand....weiter
14.08.2008
Werbungskosten bzgl. eines zunächst unbebauten Grundstückes können als vorweggenommene Werbungskosten eines geplanten Gebäudes absetzbar sein. Es muss ein ausreichender Zusammenhang mit einer Bebauung und einer geplanten Vermietung bestehen. Der...weiter
06.12.2016
Wer für sein Studium oder auch nur für ein Auslandssemester ein Stipendium erhält, der darf sich glücklich schätzen. Doch wie bewertet das Finanzamt diesen „Glücksfall“? Eines vorweg: Die Zahlungen einer Gesellschaft wie etwa des Deutschen...weiter
15.12.2009
Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Eigentümer sich endgültig entschlossen hat, durch die Vermietung Einkünfte zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder...weiter
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